Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ecrinis labs

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Nutzungen der Plattform/des VAULT-Systems von ecrinis labs (nachfolgend „Anbieter“).

  2. Vertragspartner sind einerseits Arbeitssuchende / Kandidaten (nachfolgend „Kandidaten“) sowie andererseits Arbeitgeber, Kliniken, Praxen und Unternehmen weltweit (nachfolgend „Auftraggeber“).

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Gegenstand der Leistung

Der Anbieter betreibt mit dem VAULT ein anonymisiertes Vermittlungs- und Matching-System für Fach- und Führungskräfte (insbesondere im Medizin-, Healthcare-, IT- und Engineering-Sektor). Der Anbieter bringt qualifizierte Kandidaten und potenzielle Arbeitgeber auf Basis von Anforderungsprofilen und Chiffre-Matching zusammen.

II. Bestimmungen für Kandidaten (B2C / Jobsuchende)

§ 3 Kostenfreiheit für Kandidaten

Die Registrierung, Profilerstellung im VAULT sowie die Betreuung und Vermittlung sind für Kandidaten vollständig kostenfrei.

§ 4 Anonymität, Chiffre-System & Datenschutz

  1. Zur Wahrung der Privatsphäre des Kandidaten wird das Profil im ersten Schritt ausschließlich in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form (mittels Chiffre-ID) an potenzielle Auftraggeber weitergeleitet.

  2. Kontaktdaten oder identifizierende Informationen des Kandidaten werden nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kandidaten an einen konkreten Auftraggeber übermittelt.

  3. Der Kandidat hat die Möglichkeit, Sperrvermerke (z. B. für den aktuellen Arbeitgeber) im System zu hinterlegen. Der Anbieter verpflichtet sich, diese Sperrvermerke strikt zu beachten.

§ 5 Pflichten des Kandidaten

  1. Der Kandidat ist verpflichtet, im VAULT-Profil wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Qualifikation, Berufserfahrung und Mobilität zu machen.

  2. Der Kandidat informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er nicht mehr an einer Vermittlung interessiert ist oder ein Arbeitsverhältnis anderweitig eingegangen ist, damit das Profil deaktiviert werden kann.

III. Bestimmungen für Arbeitgeber / Kliniken (B2B)

§ 6 Beauftragung & Profilübermittlung

  1. Der Auftraggeber erhält vom Anbieter anonymisierte Kandidatenprofile (Chiffre-Dossiers), die auf die Anforderungsprofile des Auftraggebers passen.

  2. Wünscht der Auftraggeber die Aufhebung der Anonymität (Freigabe der Kontaktdaten/des Klarnamens) zur Kontaktaufnahme oder Durchführung von Interviews, stellt der Anbieter die Anfrage an den Kandidaten.

§ 7 Vertraulichkeit & Datenschutz

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle übermittelten Kandidatenprofile, Daten und Chiffren streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

  2. Der Auftraggeber beachtet die einschlägigen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) bei der Verarbeitung der Kandidatendaten.

§ 8 Honorar & Entstehen des Vermittlungsanspruchs

  1. Ein Honoraranspruch des Anbieters gegenüber dem Auftraggeber entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss eines Dienst-, Arbeits- oder Honorarvertrags zwischen dem Auftraggeber (oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen) und dem vom Anbieter vorgestellten Kandidaten.

  2. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Anforderungsprofil abweichen, oder wenn der Kandidat für eine andere Position eingestellt wird.

  3. Der Honoraranspruch entsteht ebenso, wenn der Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach der Erstvorstellung des Kandidaten zustande kommt (Kausalitätsvermutung).

  4. Die genaue Höhe des Vermittlungshonorars sowie Zahlungsziele werden in einer separaten Einzelvereinbarung oder Preisliste zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geregelt.

§ 9 Auskunftspflicht der Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter innerhalb von 5 Werktagen schriftlich über den Abschluss eines Vertrags mit einem vorgestellten Kandidaten unter Angabe des Startdatums zu informieren.

IV. Haftung & Schlussbestimmungen

§ 10 Haftungsausschluss

  1. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.

  2. Der Anbieter prüft die von den Kandidaten gemachten Angaben mit kaufmännischer Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten oder Auftraggebern bereitgestellten Informationen.

  3. Für Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

§ 11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Anbieters (ecrinis labs) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.